Übergeben oder vererben?
„Auf diese Frage gibt es keine Standardantwort, sie hängt von Ihren individuellen Zielen ab.“
3-teilige Vortragsreihe mit Notarin Sonja Karl Pelikan aus Bad Tölz
Vortrag 2: Übergeben oder vererben?
Sollten Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung bereits zu Lebzeiten auf Ihr Kind übertragen oder per Testament vererben? Diese Frage kommt in der Notarpraxis häufig vor.
Beide Wege haben unterschiedliche rechtliche und steuerliche Folgen. Ein Testament können Sie meist bis zum Tod ändern, eine Schenkung nicht ohne Weiteres rückgängig machen. Eine frühzeitige Übergabe kann sinnvoll sein, etwa bei Investitionen des Kindes in die Immobilie, hat aber auch Auswirkungen, z. B. auf Pflichtteil, Sozialhilferegress und Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer.
Diesen und weiteren Fragen geht die Notarin in ihrem Vortrag nach.
Folgetermin ist:
Vortrag 3: 22.09.2026
- 10.06.2026
- Veranstaltungsbeginn: 18:00 Uhr
Veranstaltungende: 20:15 Uhr - Barocksaal 1. OG, Don-Bosco-Kloster Benediktbeuern
-
0 € Spende
- Sonja Karl Pelikan
- Freie Plätze: 150
- 08.06.2026
